Haeufige Fragen

1. Worauf muss ich achten?
Niemals dürfen Sie die Himmelslaternen in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen und Hochspannungsmasten, sehr trockenen Wiesen und Orten mit Waldbrandgefahr etc. oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern, Bäumen, Flughäfen starten lassen, da die Fluglaternen dort Brände und Unfälle verursachen könnten.
Besondere Vorsicht gilt in trockenen Sommermonaten. Brandgefahr!
Der Aufstieg ist nur bei absoluter Windstille und bei Aussentemperaturen unter 26 Grad vorzunehmen. Generell sind die Himmelslaternen für den Nachthimmel vorgesehen.
2. Was ist bei der Witterung wichtig?
Bei mittlerem Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Nebel) steigen die Laternen nicht auf. Lagern Sie Ihre Fluglaternen trocken. Bitte beachten Sie, dass das Himmels-Licht nur bis zu einer Windstärke von 2 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken wird die Himmelslaterne abgetrieben und dadurch können leicht Schäden, wie z.B. Brände und Verletzungen verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Ballons nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich, keine Waldbrandgefahr und weitere Brandgefahren sind.
3. Was passiert mit der Lampen nach dem Aufstieg?
Sobald der Brennkörper der Buddha-Leuchten erloschen ist, sinkt die Laterne sanft zu Boden und kann im Müll entsorgt werden. Wird sich nach der Landung kein Finder der Laterne annehmen, stellt sie durch das verwendete natürliche Reis Papier und den Bambus Ring, sowie den Baumwollbrennkörper keine Umweltbelastung dar.
5. Wie viele Personen brauche ich für eine Laterne?
Mindestens Zwei. Eine Person, welche den Ballon ausgefaltet hält, eine andere zum Entzünden des Brennkörpers.
4. Ist die Nutzung in Deutschland erlaubt?
Eine eindeutige rechtliche Regelung liegt z.Zt. nicht vor.
Verboten ist der Aufstieg von Himmelslaternen in den Bundesländern Nordrhein-Westfahlen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, weitere Bundesländer können bereits ein Verbot erlassen haben.
Nach Auslegung von §§16 / 16a der Luftverkehrsordnung (LuftVO) bedarf die Himmels-Laterne einer Aufstiegserlaubnis und kann an 365 Tagen im Jahr unter den beigelegten Sicherheitshinweisen genutzt werden.
Ausnahmefälle:
Im Umkreis von 1,5 km bei kleinen, bei 15-20 km bei regionalen und 50 km von internationalen Flughäfen und z.B. im Bundesland Bayern dürfen die Himmelslaternen nur bei einer erteilten Freigabe (Genehmigung) aufsteigen.
Es wird empfohlen, generell für einen Aufstieg einen kostenlosen Online - Antrag bei der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH, www.dfs.de Rubrik "Luftsport & Freizeit") zu stellen. Bitte beachten Sie den benötigten zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Wochen vor dem Start.